Court Branding
So wird die Marke im physischen Raum sichtbar – vom Hallenbanner bis zur Outdoor-Fassade.
01
Zuerst: Was erklärt der Raum?
Jede Flächenentscheidung beginnt mit einer Frage: Erklärt der Raum an dieser Stelle den Absender oder nur die Sportart? Davon hängt ab, ob das Logo entfallen darf. Die Regeln kehren sich zwischen den Graden um.
| Grad | Situation | Der Raum erklärt | Konsequenz |
|---|---|---|---|
| 1 | Eigene Location, ortsfest | Den Absender. Wer hier steht, weiß bei wem. | Logo darf entfallen, der Claim wirkt als Statement, Glas trägt nur Zeichen. |
| 2 | Fremde Halle, ortsfest | Nur die Kategorie. Padel ja, Padel-Point nein. | Jede Fläche steht allein: Absender, Aussage und Verweis gehören zusammen auf eine Fläche. |
| 3 | Fremdes Gelände, temporär | Nichts. Dafür stehen mehrere Träger im selben Blick. | Der Auftritt ist ein Layout über mehrere Träger. Die Aufstellung wird Teil der Regel. |
| 4 | Träger ohne Raum (Textil, Tasche) | Nichts. Ein einziges Sichtfeld. | Die Einordnung ersetzt den Claim. |
02
Die neun Zonen am Court
Ein Padel Court hat neun unterscheidbare Branding-Flächen. Jede hat eigene Regeln für Logo-Variante, Text und Material. Gilt für Grad 1, also die eigene Location.
| Zone | Fläche | Logo | Text | Maß |
|---|---|---|---|---|
| A | Rückglas | Wortmarke oder Monogramm, weiß, Vinyl-Cut, außen | Kein Text | 2000 × 400 mm |
| B | Seitenglas | Monogramm Outline, weiß | Kein Text | Ø 300 mm |
| C | Oberes Glas | Frei lassen | Kein Text | – |
| D | Gitter-Banner | Wortmarke horizontal, links | Claim rechts daneben | 1950 × 950 mm |
| E | Netzband | Wortmarke klein, weiß auf PP-Blau | Kein Text | max. 9 cm hoch |
| F | Netzpfosten | Monogramm Outline, weiß | Kein Text, zu wenig Platz | – |
| G | Eingang, Prallschutz | Monogramm, weiß auf Dunkelgrau | Kein Text | – |
| H | Boden | Kein Logo | Claim nur temporär bei Events | – |
| I | Windschutz | Wortmarke plus Hero-Visual | Nur Outdoor | Mesh, Meterware |
03
Welche Logo-Variante wohin
Die Variante richtet sich nach dem Kontext, nicht nach Geschmack.
Wortmarke ist der Absender
Überall dort, wo die Marke noch nicht selbstverständlich ist: Rückglas, Eingang, Gitter-Banner, jeder portable Träger.
Monogramm ist der Anker
Dort, wo die Marke im Kontext bereits erkennbar ist: Seitenglas, Netzpfosten, Prallschutz.
Kein Logo, wenn der Text führt
Nur im eigenen Raum, und nur außerhalb der Kameraachse. Umkleide- und Lounge-Taglines stehen allein, weil der Raum die Marke ist. Ein Träger, der den Raum verlassen kann, braucht immer einen Absender.
Kameraachse: Monogramm unter dem Claim
Der Court ist rundum verglast. Eine Wand in seiner Blickachse liegt deshalb auf fast jedem Spielfoto im Hintergrund, und das Foto verlässt die Halle. Dort trägt der Claim das Monogramm darunter, zentriert, rund eine Versalhöhe hoch. Nie die Wortmarke, sie erklärt einen Absender, der im Raum bereits geklärt ist.
04
Glas
So
- Höchstens ein Logo pro Glaswand.
- Immer außen applizieren. Innen verändert die Folie den Ballabprall und das Bruchverhalten.
- Weiß ist Standard, Schwarz die Alternative.
- Logo in den unteren Bereich der Wand, nicht mittig, nicht oben.
- Oberes Glas frei lassen.
Nicht
- Kein Text auf Glas. Weder Claim noch Tagline noch URL. Gilt für durchsichtiges Court-Glas. Schaufenster: siehe Retail / Store. Ein deckendes Folienband ist ein eigener Träger (siehe Claim).
- Kein Blau auf Glas.
- Keine Folie auf der Innenseite.
- Keine One-Way-Vision-Folie.
- Kein Co-Branding mit Drittmarken auf Glas.
Höchstens 30 % Bedeckung je Scheibe, gemessen an der tatsächlich deckenden Fläche, nicht an der Bounding Box. Ein Outline-Logo zählt nur mit seiner Linienbreite.
Die Ausnahme: großes Outline-Monogramm
Das Outline-Monogramm darf größer und mittig auf dem Rückglas stehen. Das ist bewusst so, kein Verstoß gegen die Bedeckungsregel: Weil nur die Linie deckt, bleibt die Sicht praktisch unbeeinträchtigt, und die Fläche bleibt wettkampftauglich. Ein großflächiges Branding wäre an derselben Stelle nicht möglich. Ausführung als Vinyl-Cut, damit es sich für ein Turnier in unter einer Stunde abziehen lässt.
FIP-Turnierbetrieb
Für Turniere der FIP Tour gelten strengere Grenzen: Glas-Vinyls höchstens 35 cm ab Boden, beidseitig bedruckt, außen appliziert, Hintergrundfarbe wie die Wand. Deshalb Glas-Branding grundsätzlich temporär entfernbar ausführen, also Vinyl-Cut statt Keramikdruck.
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Im fremden Raum
Hängt eine Bande in einer fremden Halle, erklärt der Court die Sportart, aber nicht uns. Die Fläche steht allein, niemand sieht zwei davon gleichzeitig. Deshalb gelten andere Regeln als am eigenen Court.
| Element | Regel |
|---|---|
| Absender | Pflicht, und zwar die Wortmarke. Das Monogramm setzt Wiedererkennung voraus, die in fremder Halle nicht gegeben ist. |
| Aussage | Claim oder Tagline, nie beides. Die Rangaussage „Deutschlands Padelshop #1“ gehört nicht auf eine Bande, sie liest dort als Werbung statt als Orientierung. |
| Verweis | URL ist hier sinnvoll, sonst fehlt der Weg von der Halle in den Shop. |
| Akzentlinie | Genau eine pro sichtbarer Fläche. Stehen Logo, Claim und URL zusammen, trägt genau eines die Linie. |
| Farbe | Weiß auf Schwarz. Blau nur in der Linie, nie als Fläche. |
| Verhältnis | Das Logo nimmt höchstens die Hälfte der Bannerbreite ein. |
Screens in der fremden Halle
Ein Display in fremdem Raum hat keinen Absender, anders als Social-Video, bei dem das Profilbild absendet. Deshalb steht die Wortmarke (bei Kooperation das Lockup) über die ganze Laufzeit in einer Ecke, in Mindestgröße (120 px Breite), mit mindestens 5 % Rand zur Bildkante. Regeln für Bewegung: Retail / Store, Bewegtbild auf Screens.
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Lesbarkeit auf Distanz
Was eine Fläche tragen kann, hängt an der Leseentfernung.
| Stufe | Entfernung | Was die Fläche trägt |
|---|---|---|
| Fern | ab 15 m | Nur das Zeichen. Keine Akzentlinie, die Fläche bleibt schwarz-weiß. |
| Mittel | 4 bis 15 m | Claim oder Headline. |
| Nah | unter 4 m | Tagline, Detail, Fließtext. |
Faustregel aus der Werbetechnik: Versalhöhe in Zentimetern mal drei ergibt die maximale Leseentfernung in Metern. Versalien kosten gegenüber gemischter Schreibweise 10 bis 20 % Lesbarkeit, das ist einzurechnen. Unter zwei Metern wird nicht mehr in Fugaz One gesetzt, sondern in Fira Sans in normaler Schreibweise.
Pflicht-Kleintext auf Großformaten
Gilt für Pflichthinweise auf Plakat, Banner, Schaufenster, Court-Branding und POS: Rabatt-Ausschluss, Sternchen-Auflösung, Teilnahmebedingungen.
- Mindestens 1/10 des Blickfangs: Die Versalhöhe des Pflichthinweises beträgt mindestens ein Zehntel der Versalhöhe der Hauptaussage.
- Rund 3 mm Versalhöhe pro Meter Leseabstand: Ein Plakat, das aus 3 m gelesen wird, braucht im Pflichthinweis etwa 9 mm Versalhöhe.
- Nie kleiner als der übrige Funktionstext auf demselben Träger.
- Räumlich beim Blickfang, damit Aussage und Einschränkung zusammen gelesen werden.
- Die echte Größe zählt: Ist sie nicht bekannt, wird sie aus dem fertigen Layout und dem Endformat zurückgerechnet, nicht am Bildschirm geschätzt.
- Eine Fußnote präzisiert, sie widerspricht nicht: „ALLE MARKEN“ mit einem Sternchen, das Marken ausschließt, ist nicht heilbar, egal wie groß der Hinweis steht. Dann muss die Hauptaussage geändert werden.
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No-Gos
- Blaue Glasfolierung oder blaue Banden
- Text auf Court-Glas (Schaufenster: siehe Retail / Store; ein deckendes Folienband ist ein eigener Träger, siehe Claim)
- Folie auf der Glas-Innenseite
- Monogramm als Muster oder Tapete
- Claim als dauerhafte Bodenmarkierung
- Logo auf dem Court-Boden, außer als temporäre Event-Folie
- Die Rangaussage am Cage oder auf Banden
- Ein Statement ohne Absender in Sichtweite
- Freestyle-Texte ohne zentrale Freigabe






